Kosten
Wie viel kostet ein Rechtsanwalt?
Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt kostet unter Umständen viel Geld. Wie viel ist oft nicht gleich absehbar. Wie bietet Ihnen selbstverständlich an, im Vorhinein kostenlos die voraussichtlich anfallenden Kosten abzuschätzen, um unangenehme Überraschungen am Ende eines Verfahrens zu verhindern.
Es ist in vielen Fällen dennoch zweckmäßig oder verpflichtend, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Zum einen gibt es Verfahren, in denen Anwaltszwang herrscht, zum anderen können Fehler, die aufgrund von Unwissenheit gemacht wurden, oft nur mehr schwer behoben und sehr kostenintensiv werden. Es ist daher in jedem Fall von Vorteil, gleich von Anfang an einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Grundsätzlich stehen folgende Möglichkeiten der Abrechnung zur Verfügung:
- Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung
- Rechtsanwaltstarif
- Stundensatz
- Pauschalhonorar
- Verfahrenshilfe
Wie in Ihrem Fall abgerechnet werden kann, wird bei unserem Erstgespräch vereinbart.
Eine transparente und faire Honorarvereinbarung steht bei uns an erster Stelle
Das Honorar kann mit dem Rechtsanwalt individuell vereinbart werden. Wir beraten Sie auch hinsichtlich unserer Abrechnung fair und transparent, damit Sie bei Erhalt unserer Rechnung keine unangenehme Überraschung erleben.
Wie viel kostet eine unverbindliche Erstberatung?
Wir bieten eine kostenlose telefonische Kostenschätzung an. Es ist uns ein großes Anliegen, dass Sie von Anfang an wissen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Weiters können Sie gerne zu einem kostengünstigen Erstgespräch kommen, um Ihr Anliegen einschätzen zu können. Voraussetzung für die kostengünstige Erstberatung ist die Erteilung eines Auftrags. Ansonsten wird eine einmalige Rechtsberatung je nach Dauer und Umfang verrechnet.
Wann erhalte ich meine Rechnung?
In den meisten Fällen wird bei Auftragserteilung eine Akonto-Honorarnote gestellt, mit der ein Teil unserer Leistung bereits abgedeckt wird. Fallen im Verfahren höhere Beträge für Barauslagen (zB Gerichtsgebühren) an, werden diese gleich abgerechnet. Sollte es sich um ein Verfahren handeln, das über einen langen Zeitraum geführt wird, werden auch Zwischenabrechnungen gemacht. Der gesamte Akt wird dann am Ende unserer Tätigkeit abgerechnet.
