Ihr Rechtsanwalt in Salzburg für Erbrecht und Verlassenschaften
Erbrecht

Als Ihr Rechtsanwalt in Salzburg für Erbrecht berate ich Sie in folgenden Rechtsbereichen:
- Testament und Vorsorgevollmacht mit Verwahrung und Registrierung
- erbrechtliche Verträge
- schriftliche Abhandlung von Verlassenschaften
- Erbrechts- und Erbschaftsstreitigkeiten
- Pflichtteilsergänzungs- und
- Schenkungspflichtteilsansprüche
Vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch mit MMag. Lisa Pirker, Rechtsanwalt für Erbrecht und Verlassenschaften in Salzburg, telefonisch unter +43 662 871104, per E-Mail unter kanzlei@anwalt-salzburg.eu oder online.
Wie kann ich ein Testament errichten?
Voraussetzung für die Errichtung einer letztwilligen Verfügung ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Es gibt strenge Formvorschriften, die unbedingt eingehalten werden müssen, da das Testament sonst ungültig ist. Unterschieden wird zwischen eigenhändigem Testament und fremdhändigem Testament. Das eigenhändige Testament ist gültig, wenn der gesamte Text eigenhändig handschriftlich vom Testator geschrieben und unterschrieben wurde. Das fremdhändige Testament kann mit dem PC oder von einer anderen Person händisch geschrieben werden. Es ist nur gültig, wenn es der Testator vor drei gleichzeitig anwesenden Zeugen eigenhändig unterschreibt und das Testament handschriftlich mit dem Zusatz versieht, dass es seinen letzten Willen enthält.
Wo wird mein Testament aufbewahrt?
Das Testament kann man entweder bei sich selbst behalten oder von einer anderen Person verwahren lassen. Es kommt jedoch vor, dass diese Testamente verschwinden oder nicht gefunden werden. Daher empfiehlt es sich, das Testament von einem Rechtsanwalt oder Notar im Testamentsregister registrieren zu lassen und bei ihm zu hinterlegen. Im Todesfall wird das Testament dann an den für die Verlassenschaft zuständigen Notar übermittelt.
Was passiert, wenn bei einer Verlassenschaft kein Testament vorhanden ist?
Wenn kein Testament erstellt wurde oder ein Testament ungültig ist, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Auch wenn der Verstorbene über einen Teil seines Nachlasses verfügt hat, ist die gesetzliche Erbfolge für die Verteilung des restlichen Vermögens entscheidend.
Ich wurde beim Erbe übergangen. Kann ich das Testament anfechten?
Wenn die Gültigkeit des Testaments angezweifelt wird, kann ein Testament gerichtlich angefochten werden. Gründe für die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung können Formfehler oder auch inhaltliche Fehler sein. Das Testament kann erst angefochten werden, wenn der Testator verstorben ist. Anfechtungsberechtigt sind nur Personen, die gesetzlich erbberechtigt wären und durch die Anfechtung einen Vorteil erreichen könnten.
Meine Eltern haben zu Lebzeiten ihren Besitz meinen Geschwistern geschenkt. Was kann ich tun, wenn ich übergangen wurde?
Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Geschwister sind auf Verlangen dem Nachlass hinzuzurechnen. Das führt zu einer Erhöhung des Pflichtteils.
Wir übernehmen als Ihr Rechtsanwalt in Salzburg für Erbrecht die Errichtung von Testamenten, Vorsorgevollmachten und erbrechtlichen Verträgen, die Vertretung im Verlassenschaftsverfahren sowie die Vertretung vor Gericht bei Erbstreitigkeiten.
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