
Als Ihr Rechtsanwalt in Salzburg für Immobilienrecht berate ich Sie in folgenden Rechtsbereichen:
- Kaufvertrag, Schenkungsvertrag und Übergabevertrag
- Dienstbarkeitsverträge
- Treuhandschaften im Rahmen der Treuhandeinrichtung der SRAK
- Selbstberechnung der Eintragungsgebühr, Grunderwerbsteuer und ImmoESt
- Grundverkehrsbehördliche Verfahren
- Grundbuchanträge
Vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch mit Rechtsanwältin MMag. Lisa Pirker, Rechtsanwalt für Zivilrecht und Zivilprozesse in Salzburg, telefonisch unter +43 662 871104, per E-Mail unter kanzlei@anwalt-salzburg.eu oder online.
Wie läuft der Kauf einer Liegenschaft ab?
Wenn Sie eine Liegenschaft erwerben wollen, wird zunächst meist ein schriftliches Kaufanbot unterschrieben. Danach wählt gewöhnlich der Käufer, der auch die Kosten trägt, den Vertragserrichter. Es ist für die andere Partei empfehlenswert, den Kaufvertrag von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Sind alle Parteien mit dem Kaufvertragsentwurf einverstanden, kann dieser beglaubigt vor einem Notar unterschrieben werden. Lassen Sie Ihren Kaufvertrag bei uns errichten, kommt zur Beglaubigung ein Notar in unsere Kanzlei. Sie müssen nicht extra ein Notariat aufsuchen. Nach der Kaufvertragsunterfertigung wird der Kaufpreis auf ein Treuhandkonto überwiesen. Danach wird das Grundbuchsgesuch erstellt. Mit der Grundbuchseintragung ist der Kauf abgeschlossen und die Immobilie gehört Ihnen. Nach der Grundbuchseintragung werden die Auszahlungsvoraussetzungen geprüft und der Kaufpreis wird an den Verkäufer weiter überwiesen.
Sie sind Bauträger und wollen Ihre Projekte mit präzisen Bauträgerverträgen verkaufen?
Ein Bauträgervertrag wird abgeschlossen, wenn man eine Immobilie kauft, bevor diese fertiggestellt ist. Auf einen Bauträgervertrag ist das BTVG (Bauträgervertragsgesetz) anzuwenden. Dieses sichert unter anderem den Käufer für den Fall der Insolvenz des Bauträgers ab. Ich fungiere bei der Abwicklung von Bauträgerverträgen als Vertragserrichter und Treuhänder und bin auch eine Schnittstelle zwischen Bauträger, Käufer, Baufortschrittsprüfern und Banken. Aufgrund der Komplexität eines Bauträgervertrags ist es unbedingt erforderlich, einen erfahrenen Vertragserrichter zu beauftragen. Ich stehe Ihnen gerne zur Seite.
Ihre Liegenschaft ist nur über ein fremdes Grundstück erreichbar?
- Ist Ihre Liegenschaft nur über ein fremdes Grundstück erreichbar, muss ein Grunddienstbarkeitsvertrag geschlossen werden. Im Grundbuch wird ein Wegerecht eingetragen, dass Ihnen künftig Rechtssicherheit verschafft. Voraussetzung dafür ist, dass der Eigentümer des Nachbargrundstücks zustimmt oder der Weg gutgläubig schon mindestens 30 Jahre genutzt wird und das Recht somit ersessen wurde. Ich errichte für Sie Dienstbarkeitsverträge oder setze Ihr noch nicht grundbücherlich sichergestelltes Recht gerichtlich durch.
Jetzt Termin vereinbaren
mit Rechtsanwältin MMag. Lisa Pirker, Ihrem Rechtsanwalt in Salzburg für Immobilienrecht
telefonisch, per E-Mail oder direkt online (siehe unten)
Rechtsanwältin MMag. Lisa Pirker
Rechtsanwalt in Salzburg
Innsbrucker Bundesstraße 126
5020 Salzburg
Telefon: +43 662 871104 – 0
Fax: +43 662 871104 – 4
E-Mail: kanzlei@anwalt-salzburg.eu
Notfall- und Whats-App-Telefonnummer außerhalb der Kanzleizeiten +43 676 5871104
Ihren Wagen können Sie in der Kurzparkzone oder in der Mirabellgarage abstellen.
Öffentlich erreichen Sie die Kanzlei im Zentrum von Salzburg mit allen Bussen, die am Mirabellplatz halten. Zum Hauptbahnhof Salzburg gehen Sie ca. 10 Minuten, mit dem Bus fahren Sie vom oder zum Mirabellplatz zwei Haltestellen.