Ihr Rechtsanwalt in Salzburg für Strafrecht und Strafverteidiger
Strafrecht

Als Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger in Salzburg berate ich Sie bei untenstehenden Rechtsproblemen.
- Vertretung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft
- Vertretung bei der polizeilichen Einvernahme als Beschuldigter
- Vertretung bei Haftverhandlungen, insbesondere bei Entscheidung über die Untersuchungshaft
- Vertretung im Strafverfahren als Strafverteidiger
- Verteidigung und Rechtsmittel in Strafsachen
- Vertretung in Finanzstrafverfahren
- Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren
- Privatbeteiligung und Opfervertretung
Vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch mit Rechtsanwältin MMag. Lisa Pirker, Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger in Salzburg, telefonisch unter +43 662 871104, per E-Mail unter kanzlei@anwalt-salzburg.eu oder online.
Ich werde bei der Polizei als Beschuldigter einvernommen, was kann ich tun?
Sobald die Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft zur Aufklärung eines Anfangsverdachts die Ermittlungen einleitet, beginnt das Strafverfahren. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte die beschuldigte Person einen Verteidiger beiziehen, insbesondere, wenn eine Festnahme, Untersuchungshaft oder Hausdurchsuchung angeordnet wird. Der Verteidiger erläutert der beschuldigten Person die rechtlichen Rahmenbedingungen, sowie den Ablauf des weiteren Verfahrens. Er gibt Auskunft über die Rechte und Pflichten der beschuldigten Person im Verfahren und ist zu dem Zeitpunkt oft der einzige Ansprechpartner für die beschuldigte Person.
Wie komme ich aus der Untersuchungshaft?
Es gibt Mindestvoraussetzungen für die Verhängung einer Untersuchungshaft, die jedenfalls einzuhalten sind:
- Antrag der Staatsanwaltschaft
- Dringender Tatverdacht
- Haftgrund
- Verhältnismäßigkeit
- Gelindere Mittel stehen nicht zur Verfügung (zB Meldepflichten, Kaution,…)
- Einvernahme zur Sache und zu den Voraussetzungen der Untersuchungshaft
Wurde eine Untersuchungshaft verhängt, unternehme ich als Verteidiger alles, diese schnellstmöglich zu beenden.
Brauche ich einen Rechtsanwalt, wenn ich unschuldig angeklagt werde?
Eine Anwaltspflicht gibt nur unter gewissen Umständen (Untersuchungshaft, Verhandlungen vor dem Landesgericht als Geschworenen- oder Schöffengericht, etc). Es empfiehlt sich immer einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Es kann vorkommen, dass auch Unschuldige verurteilt werden. Dem sollte man unbedingt durch die richtige Verfahrensführung mit einem erfahrenen Rechtsanwalt vorbeugen.
Welche Rechte habe ich als Opfer einer Straftat?
Opfer einer Straftat haben Rechte. Sobald man als Opfer eine Straftat anzeigt, hat man folgende Rechte:
- Persönlichkeitsschutzrechte
- Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit
- Belehrungs- und Informationsrechte sowie Kommunikationsgarantien
- Verfahrens- und Beteiligungsrechte
- Fortführungsantrag, wenn das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde
- Kostenersatz
- Recht auf Entschädigung
Besonders schutzbedürftige Opfer haben darüber hinaus zusätzliche Rechte. Ich berate Sie als Rechtsanwalt hinsichtlich Ihrer Rechte als Opfer, begleite Sie zu polizeilichen Einvernahmen und vertrete Sie vor Gericht.
Welche Möglichkeiten habe ich als Opfer im Strafverfahren?
- Privatbeteiligung: Das Opfer kann sich am Strafverfahren neben dem Staatsanwalt beteiligen und für den erlittenen Schaden einen Ersatz begehren. Ziel der Privatbeteiligung ist die Wiedergutmachung des Schadens.
- Privatanklage: Gewisse Straftaten sind nicht von Amts wegen zu verfolgen. In diesen Fällen kann das Opfer eine Anklage oder einen Antrag auf Einleitung des Hauptverfahrens bei Gericht einbringen.
- Subsidiaranklage: Wird eine Anklage von der Staatsanwaltschaft zurückgezogen, kann der Opfer, das sich als Privatbeteiligter dem Verfahren angeschlossen hat, diese Anklage aufrechterhalten.
Als Rechtsanwalt in Salzburg für Strafrecht und Strafverteidiger vertrete ich Sie vor allen Behörden und im Gerichtsverfahren. Ich berate Sie umfassend über alle Rechte im Strafverfahren, sei es als angeklagte Person oder als Opfer einer Straftat.
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Rechtsanwältin MMag. Lisa Pirker
Rechtsanwalt in Salzburg
Innsbrucker Bundesstraße 126
5020 Salzburg
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Fax: +43 662 871104 – 4
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Notfall- und Whats-App-Telefonnummer außerhalb der Kanzleizeiten +43 676 5871104
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