Familienrecht

Ihr Rechtsanwalt in Salzburg für Familienrecht

Rechtsbereiche

Als Ihr Rechtsanwalt in Salzburg für Familienrecht beraten wir Sie in folgenden Rechtsbereichen:

Eheverträge und Verträge unter Lebenspartnern

Scheidung im Einvernehmen, wegen Verschuldens und Zerrüttung

nacheheliche Vermögensaufteilung

Unterhalt von Ehegatten und Kindern

Sorgerechtsverfahren

PIRKER RECHTSANWALTSKANZLEI

MMag. Lisa Pirker

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per E-Mail unter kanzlei@anwalt-salzburg.eu

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Ehepakt?

Ein Ehepakt ist ein Vertrag zwischen gegenwärtigen oder zukünftigen Ehegatten. In diesem werden für die Zeit der Ehe oder für den Fall der Beendigung der Ehe, Verfügungen über das Vermögen getroffen. Zweck des Ehepaktes ist es, dass es zu einer Abänderung der gesetzlichen vermögensrechtlichen Verhältnisse kommt. Streitigkeiten über das Vermögen im Rahmen einer Scheidung können damit meist vermieden oder wenigsten minimiert werden.

Aus welchen Gründen kann ich mich scheiden lassen?

Gesetzlich vorgesehen sind vier Scheidungsmöglichkeiten:

  • Scheidung wegen Verschuldens
  • Scheidung aus anderen Gründen
  • Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft
  • Scheidung aus beiderseitigem Einvernehmen

Aus Verschulden kann eine Ehe wegen

  • Ehebruch oder
  • schwere Eheverfehlung

geschieden werden.

 

Andere berechtigte Gründe für eine Scheidung sind

  • auf geistiger Störung beruhendes Verhalten,
  • Geisteskrankheit oder
  • ansteckende oder ekelerregende Krankheiten.

Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft:

Wenn die Ehe vollkommen und unheilbar zerrüttet ist, liegt ein Scheidungsgrund vor. Davon ist auszugehen, wenn die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten seit 3 Jahren aufgehoben ist. Dem Scheidungsbegehren wird stattgegeben, wenn eine Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht mehr zu erwarten ist.

Einvernehmliche Scheidung:

Die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen ist die schnellste und billigste Variante der Ehescheidung. Unter folgenden Voraussetzungen können die Ehegatten gemeinsam die einvernehmliche Scheidung begehren:

  • Die eheliche Lebensgemeinschaft muss seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben sein,
  • die Ehe muss unheilbar zerrüttet sein,
  • es muss zwischen den Ehegatten Einvernehmen über die Scheidung bestehen und
  • die Ehegatten müssen eine schriftliche Vereinbarung über die Scheidungsfolgen abschließen.
Was passiert, wenn sich nur ein Ehegatte scheiden lassen will?
  • Wurde vom Ehegatten eine Klage auf Ehescheidung wegen Verschuldens eingebracht, kommt es zu einer Verschuldensabwägung. Kann kein Verschulden festgestellt werden, ist die Klage abzuweisen und die Ehe wird nicht geschieden.
  • Wir auf Scheidung aus anderen Gründen geklagt, kann ein Verschuldensantrag gestellt werden. Gegebenenfalls wird die Ehe dann aus Verschulden des Klägers geschieden.
  • Wird die häusliche Gemeinschaft von einem Ehegatten aufgelöst, empfiehlt es sich, zu warten, bis er die Scheidungsklage wegen dreijähriger Trennung erhebt, um im Falle des zumindest überwiegenden Verschuldens des Klägers an der Zerrüttung auch nach der Scheidung den vollen Ehegattenunterhalt beanspruchen zu können.
Stehen mir nach der Scheidung Unterhaltszahlungen zu oder muss ich Unterhalt zahlen?
  • Der Unterhaltsanspruch des einkommenslosen Ehepartners beträgt 33% vom Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten, wobei weitere Sorgepflichten des Unterhaltsverpflichteten diesen Prozentsatz verringern.
  • Dem unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehepartner mit eigenem Einkommen stehen 40% des gemeinsamen Einkommens abzüglich seines eigenen Verdienstes zu.
  • Aber: War ein Ehegatte zuvor im Haushalt tätig, muss sich dieser nach der Scheidung eine zumutbare Arbeit suchen.
Wer bekommt nach einer Scheidung das Sorgerecht für die Kinder?

Nach der Scheidung bleibt es grundsätzlich bei der gemeinsamen Obsorge beider Elternteile. Es ist jedoch möglich, sich auf das alleinige Sorgerecht für einen Elternteil zu einigen. Kommt keine Einigung zustande, kann das alleinige Sorgerecht auch gerichtlich beantragt werden.

Wann brauche ich einen Anwalt für Familienrecht?

Das Familienrecht ist ein äußerst komplexes Rechtsgebiet. Als Ihr Rechtsanwalt in Salzburg für Familienrecht werden wir als Rechtsanwalt für Eherecht, als Scheidungsanwalt, in gerichtlichen Obsorgeverfahren und bei Unterhaltsstreitigkeiten tätig.

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