Rechtsbereiche
Als Ihr Rechtsanwalt in Salzburg für Immobilienrecht beraten wir Sie in folgenden Rechtsbereichen:
Kaufvertrag, Schenkungsvertrag und Übergabevertrag
Dienstbarkeitsverträge
Treuhandschaften im Rahmen der Treuhandeinrichtung der SRAK
Selbstberechnung der Eintragungsgebühr, Grunderwerbsteuer und ImmoESt
Grundverkehrsbehördliche Verfahren
Grundbuchanträge
PIRKER RECHTSANWALTSKANZLEI
MMag. Lisa Pirker
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Vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch mit Rechtsanwältin MMag. Lisa Pirker, Rechtsanwalt für Zivilrecht und Zivilprozesse in Salzburg,
telefonisch unter +43 662 871104
per E-Mail unter kanzlei@anwalt-salzburg.eu
Häufig gestellte Fragen
Wie läuft der Kauf einer Liegenschaft ab?
Wenn Sie eine Liegenschaft erwerben wollen, wird zunächst meist ein schriftliches Kaufanbot unterschrieben. Danach wählt gewöhnlich der Käufer, der auch die Kosten trägt, den Vertragserrichter. Es ist für die andere Partei empfehlenswert, den Kaufvertrag von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Sind alle Parteien mit dem Kaufvertragsentwurf einverstanden, kann dieser beglaubigt vor einem Notar unterschrieben werden. Lassen Sie Ihren Kaufvertrag bei uns errichten, kommt zur Beglaubigung ein Notar in unsere Kanzlei. Sie müssen nicht extra ein Notariat aufsuchen. Nach der Kaufvertragsunterfertigung wird der Kaufpreis auf ein Treuhandkonto überwiesen. Danach wird das Grundbuchsgesuch erstellt. Mit der Grundbuchseintragung ist der Kauf abgeschlossen und die Immobilie gehört Ihnen. Nach der Grundbuchseintragung werden die Auszahlungsvoraussetzungen geprüft und der Kaufpreis wird an den Verkäufer weiter überwiesen.
Sie sind Bauträger und wollen Ihre Projekte mit präzisen Bauträgerverträgen verkaufen?
Ein Bauträgervertrag wird abgeschlossen, wenn man eine Immobilie kauft, bevor diese fertiggestellt ist. Auf einen Bauträgervertrag ist das BTVG (Bauträgervertragsgesetz) anzuwenden. Dieses sichert unter anderem den Käufer für den Fall der Insolvenz des Bauträgers ab. Wir fungieren bei der Abwicklung von Bauträgerverträgen als Vertragserrichter und Treuhänder und wir sind auch eine Schnittstelle zwischen Bauträger, Käufer, Baufortschrittsprüfern und Banken. Aufgrund der Komplexität eines Bauträgervertrags ist es unbedingt erforderlich, einen erfahrenen Vertragserrichter zu beauftragen. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.
Ihre Liegenschaft ist nur über ein fremdes Grundstück erreichbar?
Ist Ihre Liegenschaft nur über ein fremdes Grundstück erreichbar, muss ein Grunddienstbarkeitsvertrag geschlossen werden. Im Grundbuch wird ein Wegerecht eingetragen, dass Ihnen künftig Rechtssicherheit verschafft. Voraussetzung dafür ist, dass der Eigentümer des Nachbargrundstücks zustimmt oder der Weg gutgläubig schon mindestens 30 Jahre genutzt wird und das Recht somit ersessen wurde. Ich errichte für Sie Dienstbarkeitsverträge oder setze Ihr noch nicht grundbücherlich sichergestelltes Recht gerichtlich durch.