Ihr Rechtsanwalt in Salzburg für Insolvenzrecht und Insolvenzverwaltung
Rechtsbereiche
Als Ihr Rechtsanwalt in Salzburg für Insolvenzrecht beraten wir Sie in folgenden Rechtsbereichen:
Insolvenzverwaltung
Gläubiger- und Schuldnervertretung
Anfechtungsverfahren
PIRKER RECHTSANWALTSKANZLEI
MMag. Lisa Pirker
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Vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch mit Rechtsanwältin MMag. Lisa Pirker, Rechtsanwalt für Insolvenzrecht in Salzburg,
telefonisch unter +43 662 871104
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Häufig gestellte Fragen
Sie wollen sich entschulden, ohne in Insolvenz zu gehen?
Wir verhandeln mit den Gläubigern eine Lösung für einen außergerichtlichen Ausgleich. Das Ziel ist eine Reduzierung der Schuldsumme auf einen Betrag, der von Ihnen (eventuell auch in Raten) aufgebracht werden kann. In vielen Fällen werden nach Zahlung einer Quote die restlichen Schulden erlassen und eine Insolvenz kann so umgangen werden.
Was ist eine Insolvenz und ein Insolvenzverfahren?
Als Insolvenz bezeichnet man den Zustand der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens. Das Insolvenzverfahren dient der Verwertung des Vermögens des Schuldners. Dieses wird dann anteilsmäßig an alle Gläubiger verteilt. Es tritt keine Restschuldbefreiung ein.
Wann liegt eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts vor?
Wenn die Schulden des Unternehmens größer sind als die Vermögenswerte und es keine positive Fortbestandsprognose gibt, spricht man von Überschuldung. In diesem Fall gelingt es nicht mehr, sämtliche Verbindlichkeiten rechtzeitig zu bezahlen.
Wann spricht man von Zahlungsunfähigkeit iSd Insolvenzrechts?
Zahlungsunfähig ist man, sobald fällige Forderungen nicht mehr innerhalb angemessener Frist bezahlt werden können. Liegt Zahlungsunfähigkeit vor, ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens notwendig. Der Schuldner ist verpflichtet beim zuständigen Gericht binnen 60 Tagen ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzverfahren zu beantragen.
Was versteht man unter Privatkonkurs?
Es handelt sich um eine Form des Insolvenzverfahrens für alle natürlichen Personen. Ein Privatkonkurs kann daher von überschuldeten Privatpersonen angemeldet werden. Es wird ein sogenannter Tilgungsplan erstellt, der eine Entschuldung nach 3 Jahren ermöglicht. Der Unterschied zur Unternehmensinsolvenz ist insbesondere, dass kein Kostenvorschuss verlangt wird. Das Verfahren ist billiger. Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt. Das bedeutet, dass es bei der Eigenverwaltung des Schuldners bleibt. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht erforderlich. Sie empfiehlt sich jedoch jedenfalls zur Vorbereitung des Privatkonkurses. Als Rechtsanwalt für Insolvenzrecht helfen wir Ihnen in allen Fragen zum Privatkonkurs schon bevor ein Konkursverfahren eingeleitet wird.
Was ist ein Sanierungsverfahren?
Ein Sanierungsverfahren ist auf Antrag des Schuldners möglich. Stimmen die Gläubiger mehrheitlich zu, kann eine Vereinbarung geschlossen werden, nach der der Schuldner eine gewissen Quote der offenen Forderungen bezahlt. Der Schuldner wird nach Zahlung der Quote von der Restschuld befreit und das Unternehmen kann weitergeführt werden.