Miet- und Wohnungs­eigentums­recht

Ihr Rechtsanwalt in Salzburg für Mietrecht- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsbereiche

Als Rechtsanwalt in Salzburg für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht beraten wir Sie in folgenden Rechtsbereichen:

Mietvertrag, Pachtvertrag

Mietstreitigkeiten und Räumungsverfahren

Zulässigkeit von Mietzins und Betriebskostenabrechnung

Parifizierung und Wohnungseigentumsvertrag

Streitigkeiten unter Wohnungseigentümern und mit Hausverwaltungen

PIRKER RECHTSANWALTSKANZLEI

MMag. Lisa Pirker

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Vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch mit Rechtsanwältin MMag. Lisa PirkerRechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Salzburg,

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per E-Mail unter kanzlei@anwalt-salzburg.eu

Häufig gestellte Fragen

Ihr Vermieter möchte, dass Sie die Mietwohnung verlassen?

Es ist zunächst Ihr Mietvertrag zu prüfen. Haben Sie einen unbefristeten Mietvertrag, kann Ihr Vermieter diesen nicht einfach kündigen. Bei einem befristeten Mietvertrag wird geprüft, ob eine Befristung des Mietverhältnisses überhaupt zulässig ist. Handelt es sich beispielsweise um eine Wohnraummiete, die dem Mietrechtsgesetz unterliegt, und ist die Befristung auf mindestens drei Jahre abgeschlossen worden, ist diese zulässig. In anderen Fällen kann eine Befristung aber auch unwirksam sein. Auch die Kündigung des Mietvertrages hat verschiedene formale Voraussetzungen, die eingehalten werden müssen. Wir prüfen Ihren Mietvertrag und eruieren, ob dieser rechtsgültig ist und Sie Ihre Mietwohnung verlassen müssen oder nicht.

Sie haben Probleme mit Ihrem Mieter?

Mietverträge, die dem Mietrechtsgesetz unterliegen, können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Alle anderen Mietverträge können mit gesetzlicher Frist gekündigt werden. Wurde ein Mietverhältnis ordentlich gekündigt und zieht der Mieter dennoch nicht aus kann entweder eine gerichtliche Aufkündigung vollstreckt werden oder bei einer außergerichtlichen Kündigung eine Räumungsklage eingebracht werden. Diese Titel können in weiterer Folge vollstreckt werden.

Sie möchten Wohnungseigentum begründen?

Im Wohnungseigentumsvertrag wird geregelt, welcher Wohnungseigentümer das Nutzungsrecht an welcher Wohnung, Garage oder Kellerabteil hat. Es können auch andere Regelungen getroffen werden, wie zB über die Nutzung der allgemeinen Teile der Liegenschaft. Wir erstellen Ihren Wohnungseigentumsvertrag und lassen diesen im Grundbuch eintragen.

Ihre Hausverwaltung ist untätig und arbeitet nicht in Ihrem Interesse?
Ihre Hausverwaltung ist untätig und arbeitet nicht in Ihrem Interesse?

Ein Wechsel der Hausverwaltung ist nicht ohne weiteres möglich und führt häufig zu Streitigkeiten. Wurde der Verwaltungsvertrag unbefristet abgeschlossen, kann dieser durch ordentliche Kündigung, durch außerordentliche Kündigung oder durch Absetzung aufgrund schwerwiegender Verfehlungen durch einen Antrag bei Gericht beendet werden. Zur ordentlichen und außerordentlichen Kündigung bedarf es einer Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft. Ich berate Sie in allen Rechtsfragen zur Hausverwaltung und helfe Ihnen gegebenenfalls auch Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

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