Ihr Rechtsanwalt in Salzburg für Strafrecht und Strafverteidiger
Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger
Als Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger in Salzburg beraten wir Sie bei untenstehenden Rechtsproblemen:
Vertretung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft
Vertretung bei der polizeilichen Einvernahme als Beschuldigter
Vertretung bei Haftverhandlungen, insbesondere bei Entscheidung über die Untersuchungshaft
Vertretung im Strafverfahren als Strafverteidiger
Verteidigung und Rechtsmittel in Strafsachen
Vertretung in Finanzstrafverfahren
Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren
Privatbeteiligung und Opfervertretung
PIRKER RECHTSANWALTSKANZLEI
MMag. Lisa Pirker
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Vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch mit Rechtsanwältin MMag. Lisa Pirker, Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger in Salzburg,
telefonisch unter +43 662 871104
per E-Mail unter kanzlei@anwalt-salzburg.eu
Häufig gestellte Fragen
Ich werde bei der Polizei als Beschuldigter einvernommen, was kann ich tun?
Sobald die Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft zur Aufklärung eines Anfangsverdachts die Ermittlungen einleitet, beginnt das Strafverfahren. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte die beschuldigte Person einen Verteidiger beiziehen, insbesondere, wenn eine Festnahme, Untersuchungshaft oder Hausdurchsuchung angeordnet wird. Der Verteidiger erläutert der beschuldigten Person die rechtlichen Rahmenbedingungen, sowie den Ablauf des weiteren Verfahrens. Er gibt Auskunft über die Rechte und Pflichten der beschuldigten Person im Verfahren und ist zu dem Zeitpunkt oft der einzige Ansprechpartner für die beschuldigte Person.
Wie komme ich aus der Untersuchungshaft?
Es gibt Mindestvoraussetzungen für die Verhängung einer Untersuchungshaft, die jedenfalls einzuhalten sind:
- Antrag der Staatsanwaltschaft
- Dringender Tatverdacht
- Haftgrund
- Verhältnismäßigkeit
- Gelindere Mittel stehen nicht zur Verfügung (zB Meldepflichten, Kaution,…)
- Einvernahme zur Sache und zu den Voraussetzungen der Untersuchungshaft
Wurde eine Untersuchungshaft verhängt, unternehmen wir als Verteidiger alles, diese schnellstmöglich zu beenden.
Brauche ich einen Rechtsanwalt, wenn ich unschuldig angeklagt werde?
Eine Anwaltspflicht gibt nur unter gewissen Umständen (Untersuchungshaft, Verhandlungen vor dem Landesgericht als Geschworenen- oder Schöffengericht, etc). Es empfiehlt sich immer einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Es kann vorkommen, dass auch Unschuldige verurteilt werden. Dem sollte man unbedingt durch die richtige Verfahrensführung mit einem erfahrenen Rechtsanwalt vorbeugen.
Welche Rechte habe ich als Opfer einer Straftat?
Opfer einer Straftat haben Rechte. Sobald man als Opfer eine Straftat anzeigt, hat man folgende Rechte:
- Persönlichkeitsschutzrechte
- Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit
- Belehrungs- und Informationsrechte sowie Kommunikationsgarantien
- Verfahrens- und Beteiligungsrechte
- Fortführungsantrag, wenn das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde
- Kostenersatz
- Recht auf Entschädigung
Besonders schutzbedürftige Opfer haben darüber hinaus zusätzliche Rechte. Wir beraten Sie als Rechtsanwalt hinsichtlich Ihrer Rechte als Opfer, begleiten Sie zu polizeilichen Einvernahmen und vertreten Sie vor Gericht.
Welche Möglichkeiten habe ich als Opfer im Strafverfahren?
- Privatbeteiligung: Das Opfer kann sich am Strafverfahren neben dem Staatsanwalt beteiligen und für den erlittenen Schaden einen Ersatz begehren. Ziel der Privatbeteiligung ist die Wiedergutmachung des Schadens.
- Privatanklage: Gewisse Straftaten sind nicht von Amts wegen zu verfolgen. In diesen Fällen kann das Opfer eine Anklage oder einen Antrag auf Einleitung des Hauptverfahrens bei Gericht einbringen.
- Subsidiaranklage: Wird eine Anklage von der Staatsanwaltschaft zurückgezogen, kann der Opfer, das sich als Privatbeteiligter dem Verfahren angeschlossen hat, diese Anklage aufrechterhalten.
Als Rechtsanwalt in Salzburg für Strafrecht und Strafverteidiger vertreten wir Sie vor allen Behörden und im Gerichtsverfahren. Wir beraten Sie umfassend über alle Rechte im Strafverfahren, sei es als angeklagte Person oder als Opfer einer Straftat.