Als Ihr Rechtsanwalt in Salzburg für Zivilrecht berate ich Sie in folgenden Rechtsbereichen:

  • Nachbarschaftskonflikte
  • Streitigkeiten über Wegerechte und sonstige Dienstbarkeiten
  • Gewährleistung
  • Schadenersatz
  • Verkehrsunfälle
  • Reiserecht
  • Arzthaftung
  • Pferderecht

Vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch mit Rechtsanwältin MMag. Lisa PirkerRechtsanwalt für Zivilrecht und Zivilprozesse in Salzburg, telefonisch unter +43 662 871104, per E-Mail unter kanzlei@anwalt-salzburg.eu oder online.

§

Stellen sich nach der Übergabe Baumängel heraus, sind diese umgehend zu rügen. Diese sogenannte Mängelrüge sollte aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Innerhalb der ersten sechs Monate ab der Übergabe gilt die Vermutung, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Die Voraussetzungen für den Gewährleistungsanspruch sind erfüllt, wenn der Bauunternehmer nicht das Gegenteil beweisen kann. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Jahre. Danach können die Mängel nur mehr durch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die dreijährige Frist für einen Schadenersatzanspruch beginnt ab Kenntnis des Schadens zu laufen. Für die Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches ist aber im Gegensatz zum Gewährleistungsanspruch ein Verschulden des Bauunternehmers Voraussetzung. Baumängel können vor den Zivilgerichten eingeklagt werden. Ich führe für Sie Bauprozesse über Gewährleistung und Schadenersatz für alle Baumängel, wenn ein solcher nicht schon durch vorangehende Mängelrügen vermeidbar ist.

Wenn der Unfallhergang eines Verkehrsunfalles unklar ist, zahlt die Kfz-Versicherung den Schaden nicht. Es muss geklagt und ein Zivilprozess geführt werden. In diesem wird ein Sachverständiger beauftragt, der den Unfallhergang rekonstruiert. Wurde einer Person verletzt, geht es nicht nur um den Sachschaden am Kfz, sondern auch um Schmerzengeld und Heilungskosten. Wir vertreten in diesem Zusammenhang sowohl Versicherungen als auch Privatpersonen vor Gericht.

Störungen durch den Nachbarn sind unangenehm und führen in vielen Fällen zu Konflikten, die gerichtlich gelöst werden müssen. Es kann dabei beispielsweise um LärmVerschmutzungen oder falsche Grenzzäune gehen. Eine gerichtliche Lösung kann allerdings erst angestrebt werden, wenn die Streitbeilegung außergerichtlich versucht wurde. Ich helfe Ihnen zunächst dabei, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Ist diese nicht möglich, vertrete ich Sie vor Gericht, um Ihre Interessen durchzusetzen. Dies kann zum Beispiel durch Unterlassungsklage oder Besitzstörungsklage erfolgen.

Wenn Sie von einem Arzt behandelt werden, dann schließen Sie mit diesem einen Behandlungsvertrag ab. Passiert ein Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler, kann der Arzt dafür haften. Die Beweislast für einen Kunstfehler (sogenannter „Ärztepfusch“) trägt der Patient. Meist wird dieser Beweis durch ein vom Gericht einzuholendes Sachverständigengutachten erbracht. Ich vertrete sowohl Patienten als auch Ärzte in sämtlichen Arzthaftungsverfahren vor allen Gerichten.

Die Kosten für eine Pauschalreise können bei sogenannter „entgangener Urlaubsfreude“ (teilweise) zurückerstattet werden. Die Voraussetzung für einen Schadenersatz ist ein vom Reiseveranstalter verschuldeter Mangel. Für andere Unannehmlichkeiten wie zB verdorbene Speisen oder fehlender Pool, kann eine Preisminderung erreicht werden. Bei Flugreisen haben Sie ab einer Verspätung von drei Stunden die Möglichkeit, eine Zahlung zu erhalten. Die Höhe liegt zwischen 250 und 600 Euro. Ich übernehme für Sie Reisereklamationen und setze Ihre Ansprüche notwendigenfalls gerichtlich durch.

Stoßen zwei oder mehrere Schifahrer zusammen, ist der unfallverursachende Schifahrer dem anderen schadenersatzpflichtig. Das bedeutet, er muss ein angemessenes Schmerzengeld, den Verdienstentgang und die Heilungskosten bezahlen. Ein rechtswidriges Verhalten des Unfallfahrers ist dafür erforderlich. Dieses wird in Österreich an den FIS-Regeln des internationalen Schiverbandes und dem Pistenordnungsentwurf des österreichischen Kuratoriums für alpine Sicherheit gemessen. Diese Vorschriften stellen laut Rechtsprechung eine Zusammenfassung der Sorgfaltspflichten für Schifahrer dar. Beweispflichtig ist der geschädigte Schifahrer, der einen Schadenersatzanspruch geltend macht.

Rechtsstreitigkeiten zum Thema Pferd sind immer einzigartig und meistens unvorhersehbar. Es empfiehlt sich sämtliche Verträge zum Thema Pferd, von einem erfahrenen Anwalt für Pferderecht aufsetzen oder überprüfen zu lassen. PferdekaufverträgeEinstellverträge oder Verträge für Reitbeteiligungen sollten von vornherein rechtlich korrekt aufgesetzt werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Stellen Sie bei einem gekauften Pferd einen Mangel fest, sollten Sie sich ehestmöglich an mich wenden, um die Gewährleistungsfrist nicht zu versäumen und so beweispflichtig zu werden. Ich helfe Ihnen bei allen Rechtsfragen zum Pferdekauf oder Pferdeverkauf, bei Problemen mit EinstellernReitschülern oder Tierärzten und bei deren gerichtlichen Durchsetzung.

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