Wegen einer Schlägerei wurde unser Mandant unschuldig angeklagt. Wir konnten einen Freispruch erwirken.
Unser Mandant ist aus Deutschland und war auf einer Dienstreise mit seinen Kollegen in Österreich. An einem Abend besuchte er mit zwei Kollegen ein Restaurant. In diesem befand sich auch eine Gruppe von drei jungen Männern aus den Niederlanden. Diese wollten unseren Mandanten schon im Lokal provozieren, wurden aber von ihm ignoriert.
Als unser Mandant mit seinen Kollegen das Lokal verließ, folgten ihnen die drei Männer. Einer der Männer schlug auf den Kollegen unseres Mandanten ein. Unser Mandant ging dazwischen und schrie „Stopp“. Geschlagen oder verletzt hat er aber niemanden. Daraufhin kam einer der Männer auf ihn zu und schlug auf ihn ein, bis er am Boden lag. Kurz darauf kam Hilfe von anderen Lokalbesuchern.
Die Niederländer gaben bei der Polizei zu Protokoll, dass unser Mandant und seine Kollegen sie im Restaurant ausgelacht und danach grundlos eine Rauferei angefangen hätten.
Daraufhin wurden unser Mandant und einer seiner Kollegen wegen Körperverletzung und die drei Niederländer wegen schwerer Körperverletzung angeklagt.
Am 9.2.2022 fand vor dem Landesgericht Salzburg die Hauptverhandlung statt. Da unser Mandant eine mehrstündige Anreise hätte, konnten wir schon im Vorhinein veranlassen, dass das Verfahren in seiner Abwesenheit durchgeführt werden kann und er nicht extra nach Österreich kommen muss. Die drei Niederländer sind unentschuldigt nicht erschienen.
Unser Mandant und sein Kollege wurden freigesprochen. Über die drei Niederländer konnte nicht in Abwesenheit verhandelt werden, da diese durch Verfahrenshilfeverteidiger vertreten waren und nicht erreichbar waren. So konnten sie eine Verhandlung in Abwesenheit nicht zustimmen. Die Verhandlung der drei Niederländer wurde vertagt.
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