Im November 2021 ereignete sich in St. Johann im Pongau ein Autounfall durch einen alkoholisierten Autofahrer. Der alkoholisierte Unfallfahrer fuhr von einem Parkplatz auf die Bundesstraße. Dabei bog er über eine Sperrlinie entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung ab und kollidierte mit einem anderen Auto, das mit ca 70 km/h auf der Bundesstraße fuhr. In dem Auto waren zwei junge Frauen. Die Airbags des Autos gingen auf und die beiden Frauen erlitten leichte körperliche Verletzungen. Der 29-jährige alkoholisierte Unfallfahrer blieb unverletzt. An beiden Autos einstand ein Totalschaden.
Die Strafverhandlung gegen den Unfallfahrer fand im Februar 2022 vor dem Bezirksgericht St. Johann statt. Der Unfallfahrer wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung gemäß § 88 Abs 3 StGB angeklagt. Wir haben eines der Unfallopfer im Strafverfahren gegen den Unfallfahrer vertreten. Die Strafdrohung für eine fahrlässige Körperverletzung ist in diesem Fall eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe mit bis zu 360 Tagessätzen. Der Unfallfahrer war geständig, was strafmildernd gewertet wurde und wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Zu einer Diversion (Verzicht auf Durchführung des Strafverfahrens) ist es nicht gekommen.
Weiters musste er die Schäden an beiden Unfallfahrzeugen, ein Schmerzengeld von mehreren tausend Euro an die Unfallopfer, sowie das Gehalt der Unfallopfer im Krankenstand bezahlen. Die Kfz-Versicherung des Unfallfahrers hat alle Kosten von ihm zurückgefordert. Der Führerschein wurde ihm für vorerst 6 Monate entzogen. Ob er den Führerschein zurück bekommt, wird erst gesondert entschieden.