Mit 01.01.2022 und 01.07.2022 (Mindestdotierungspflicht und neue Mehrheitsvariante) treten die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes 2002 in Kraft.
Folgende Inhalte des WEG 2002 werden mit der WEG-Novelle 2022 geändert:
- Erleichterung der Voraussetzungen für bestimmte Änderungen des Wohnungseigentümers am eigenen Wohnungseigentumsobjekt
- Pflicht zur Unterlassung der Nutzung einer Einzelladestation
- Auskunftspflicht des Verwalters über die Namen und die Zustellanschriften der anderen Wohnungseigentümer
- Erleichterung von Mehrheitsbeschlüssen durch erleichterte Willensbildung der Eigentümergemeinschaft
- Eigentümerversammlung darf mittels Videokonferenz durchgeführt werden
- Mindestdotierung der Rücklage von 0,90 EUR pro Quadratmeter Nutzfläche
Wenn Sie weitere Fragen zu den Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz haben, kontaktieren Sie Dr. Bernhard Zettl, Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht in Salzburg, jetzt telefonisch unter +43 (0)662 871104, per E-Mail oder online.